Ein ganz großes Thema die Versicherungen. Bei den ersten Recherchen kam uns das ganz große Grauen, so viel Information und alles hörte sich wahnsinnig kompliziert an. Wir wollten doch weg von der ganzen Bürokratie und einfach auf reisen gehen. Am Ende war es dann gar nicht so schlimm. Natürlich muss man sich die Zeit nehmen und sich damit auseinandersetzen. Nachfolgend unsere Ergebnisse:
Krankenversicherung
Im Internet gibt es einige Vergleichsportale über Reisekrankenversicherungen für Langzeitreisen. Die meisten Versicherungen unterscheiden sich preislich kaum. Für USA und Kanada sind die Beiträge wesentlich höher. Da wir aber nicht die ganze Zeit dort verbringen haben wir nach einer Versicherung gesucht, die in diesem Punkt flexibel ist. Fündig geworden sind wir schließlich bei Dr. Walter wo uns die Versicherung Protrip empfohlen wurde. Die Mitarbeiter haben uns am Telefon sehr freundlich und kompetent beraten. Hier werden wir für die ersten Monate eine Versicherung ohne USA und Kanada abschließen und sobald wir unterwegs absehen können wann wir in die USA einreisen einen Folgevertrag mit diesen Ländern. Außerdem bietet Protrip verschiedene Pakete an von Small (einfache Krankenversicherung) bis Large (mit Haftpflicht-, Unfall-, Assistance- und Reisegepäckversicherung).
Auch in Bezug auf die gesetzliche Krankenversicherung wurden wir von Protrip gut beraten. Da in Deutschland nämlich eine Versicherungspflicht besteht, kann die gesetzliche KV vor der Reise gekündigt werden und nach der Rückkehr ist die KV verpflichtet uns wieder aufzunehmen. Voraussetzung für die Kündigung ist, daß ein Vertrag für eine Auslandskrankenversicherung vorliegt. Ein Anruf bei der gesetzlichen KV und uns wurde dies bestätigt.
Rentenversicherung
Da wir beide unsere Jobs kündigen werden sind wir für die Zeit unserer Reise nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt, demnach werden auch keine Beiträge eingezahlt. Es gibt jedoch die Möglichkeit freiwillig in die Rente einzuzahlen. Der Mindestbeitrag liegt derzeit bei € 83,70 und nach oben sind keine Grenzen gesetzt. Ob das sinnvoll ist und wenn ja in welcher Höhe sollte jeder für sich entscheiden oder sich von der Rentenversicherung beraten lassen.
Arbeitslosenversicherung
Hier ist ganz wichtig, daß wir uns spätestens 3 Monate vor Ende unserer Arbeitsverhältnisse arbeitssuchend melden. Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit und unbedingt vor der Abreise melden wir uns dann beim Arbeitsamt ab. D.h. wir stehen dann nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und bekommen auch kein Arbeitslosengeld. Wenn wir uns nach der Rückkehr wieder melden besteht dann Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorteil ist, daß die 3-monatige Sperrfrist schon während unserer Reise lief.